Sendereihe: "Macht und Menschenrechte" ( Unser Politikblog TV) November - dann in anderem Format

Dienstag, 29. Mai 2018

69 Jahre Grundgesetz


Kundgebung „Stoppt den Grundrechtsboykott“ und „69 Jahre Grundgesetz“ vom 23.05.2018

Unser Politikblog | 29.05.2018

Am 23.05.2018, dem 69. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, fand in Wuppertal auf dem Geschwister-Scholl-Platz die erste Kundgebung der Kampagne „Stoppt den Grundrechtsboykott“ im Zeichen von Fahnen der BRD und der Vereinten Nationen statt.

Volker Reusing gedachte in seiner Rede der Leistungen aller im Parlamentarischen Rat vertreten gewesenen Parteien. Besonders hob er dabei die Bedeutung der unantastbaren Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), des Friedensgebots (Art. 1 Abs. 2 GG), der Rechtsstaatlichkeit im materiellen Sinne (Art. 1 Abs. 2 GG), der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG), des Gleichheitsgrundsatzes incl. der expliziten Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 3 GG) und die Volksabstimmungen (Art. 20 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 GG) hervor.
Auch dahinter stehende Persönlichkeiten wie Seine Exzellenz, der damalige US-Außenminister James F. Burns, Dr. Süsterhenn, Dr. Seebohm, Dr. Thomas Dehlert, Elisabeth Selbert und Dr. von Mangoldt wurden dankend und ehrend erwähnt.


Als Beispiele für Verfassungsgerichtsurteile, welche den Müttern und Vätern des Grundgesetzes Ehre erwiesen und unsere verfassungsmäßige Ordnung gestärkt haben, wurden u. a. das SRP-Verbotsurteil, das Hypothekensicherungsgesetz-Urteil, das Waldenfels-Urteil, das Grundlagenvertrags-Urteil und das Lissabon-Urteil genannt.

Aber es gibt auch katastrophale, mit normalen menschlichen und rechtichen Maßstäben unfassbare, Entscheidungen wie zum ESM (mit offensichtlicher Falsch-Auslegung der Ewigkeitsgarantie) und zum Syrien-Einsatz der Bundeswehr.

Daher will die Kampagne „Stoppt den Grundrechtsboykott“ mit ihrem Gesetzentwurf Änderungen von Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Grundgesetz und Strafgesetzbuch, welche lückenlos sicherstellen sollen, dass künftig bei jeder einzelnen Verfassungsbeschwerde die Zulässigkeitskriterien ordnungsgemäß und für jeden transparent angewendet werden.

Die Petition läuft bis zum 30.04.2019.

Diese Kundgebung ist zugleich der Auftakt gewesen für die kommenden Kundgebungen mit Blick auf 70 Jahre Parlamentarischer Rat.

V.i.S.d.P.:
Sarah Luzia Hassel-Reusing, Thorner Str. 7, 42283Wuppertal


Link zur Kampagne „Stoppt den Grundrechtsboykott“



Montag, 14. Mai 2018

Verschärfung der Polizeigesetze in Deutschland


Verschärfung der Polizeigesetze in Deutschland – Interview mit mit Ulrich Brehme (ÖDP)

14.05.2018 | Unser Politikblog

In einigen Bundesländern gibt es derzeit Entwürfe für eine drastische Verschärfung der dortigen Polizeigesetze. Morgen, am 15.05.2018, stimmt voraussichtlich der bayerische Landtag über die Änderung des dortigen Polizeiaufgabengesetzes ab.

Am 10.05.2018 sprach Volker Reusing für die Sendung „Macht und Menschenrechte“ mit Ulrich Brehme, Mitglied im Arbeitskreis Demokratie, Außenpolitik, Europa der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP). Eine von diesem initiierte Resolution gegen die Verschärfung der Polizeigesetze ist auf dem ÖDP-Parteitag am 06.05.2018 in Aschaffenburg beschlossen worden.


Die ÖDP gehört zusammen mit anderen Parteien oder Gliederungen von diesen (darunter alphabetisch DKP Familienpartei, FDP, Grüne, Linkspartei,SPD) und zahlreichen Verbänden zu dem Bündnis „NOPAG“, welches am 10.05.2018 eine Demonstration mit mehr als 30.000 Teilnehmern durchgeführt hat.

Bei den Änderungen der Polizeigesetze geht es um die Stärkung der präventiven Befugnisse der Polizei zur Verhinderung von Straftaten, nicht nur von Terrorismus. Dabei sollen die Eingriffsschwellen erheblich gesenkt und die Kontrolle der Polizeiarbeit gelockert werden.
Dazu gehört laut Ulrich Brehme neben der Ortung von Handys und der Funkzellenabfrage auch das Abhören von Telefongesprächen, die Überwachung und die Onlinedurchsuchung mit Trojanern durch die Polizei. Die Polizei solle in Zukunft auch auf Massendaten zugreifen können, eigene Massendatenerfassungen vornehmen dürfen und mit den Geheimdiensten einen umfangreichen Datenaustausch pflegen. Mit diesem Gesetz werde das Prinzip einer unhintergehbaren Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufgegeben.

Die Verschärfungen greifen ein in die Grundrechte auf Menschenwürde (Art. 1 GG), auf Telekommunikationsfreiheit (Art. 10 GG), auf Freizügigkeit (Art. 12 GG), auf Hausfrieden (Art. 13 GG) und auf unverzügliche richterliche Kontrolle jeder Freiheitsentziehung (Art. 104 Abs. 2 GG), in das abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG) sowie in die Menschenrechte auf Freiheit und auf Sicherheit (Art. 9 Uno-Zivilpakt, Art. 6 EU-Grundrechtecharta).

Während die ab dem 25.05.2018 anzuwendende EU-Datenschutzgrundverordnung Privaten mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro droht bei Verletzung der Zweckbestimmung von personenbezogenen Daten, weiten die vorgesehenen Änderungen von Polizeigesetzen in Deutschland den Zugriff der Polizei auf ursprünglich für andere Zwecke erhobene Daten aus. Auch der Datenaustausch zwischen Polizei und Geheimdiensten soll deutlich ausgeweitet werden.
Die massivsten Verschärfungen sind bei der präventiven Freiheitsentziehung vorgesehen. Laut dem taz-Artikel „Verdächtig sind erst einmal alle, die danach aussehen“ vom 27.04.2018 soll diese in NRW von max. 48 Stunden auf bis zu einem Monat und laut dem NOZ-Artikel „FDP: Polizeigesetz Generalangriff auf Grundwerte“ vom 20.04.2018 auf bis zu 74 Tage ausgeweitet werden.
In Bayern sollen es nun bis zu 3 Monate ohne richterliches Urteil sein, danach mit richterlicher Genehmigung noch einmal bis zu 3 Monate.



Laut Ulrich Brehme stammt der Begriff „Gefährder“ (für Menschen, von denen die Polizei vermutet, dass sie eine Straftat begehen wollen) aus dem „Feindstrafrecht“, nach welchem für erklärte Feinde (Gefährder) ein anderes Recht gelte, als für alle anderen Bürger.
Das PAG übergehe die Kompetenzordnung der öffentlichen Gewalt. Deutschland sei auf dem Weg in den Überwachungsstaat. Die Überwachung führe zu einem Vermeidungsverhalten der Bürger. Die Unschuldsvermutung und das Vertrauen in die Polizei werden unterminiert.
In rechtsstaatliche Grundsätze wird in deutlich größerem Maße eingegriffen, als es durch tatsächliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt ist.